Heizöltank entsorgung

Vom zertifizierten Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz

sowie qualifiziert nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung EfbV

Nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz AwSV - gültig seit 1.7.2017 - ist die Entsorgung von Tankanlagen nur noch von zertifizierten und überwachten Fachbetrieben zulässig. Die Zertifizierung enthält theoretische Ausbildungen und Weiterbildungen mit Prüfungen sowie einen Überwachungsvertrag mit regelmäßiger Überprüfung des Fachbetriebes von einer TÜV Organisation.

 

Verzichten Sie zu unser aller Sicherheit auf fragwürdige Absatzwege Ihrer alten Heizöltanks, eine zulässige Stilllegungsbescheinigung kann Ihnen nur ein zertifizierter Fachbetrieb ausstellen.

 

Bei uns erhalten Sie die komplette Entsorgung aus einer Hand. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Abmeldung bei der Behörde.


Häufig gestellte Fragen unserer Kunden finden Sie hier (FAQ).

Kontakt

Fa. Fischer

Recycling von Heizungsanlagen

René Fischer

Am Rittergut 7

06388 Wörbzig

 

Tel: 034976 18484

Email: markt@topseite.com


Der AblauF

ist klar definiert. Unser Team arbeitet nach festgesetzten Richtlinien.

Unser Ziel

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IHR KOMPENTER PARTNER AUS DER REGION

In der Familie Fischer wird bereits seit drei Generationen im Sanitär und Heizungsbereich gearbeitet. Dieses ist auch im Familienwappen erkennbar. Der Kamin steht für die drei Generationen im Heizungs- und Sanitärbereich. Das Wappen zeigt außerdem den Löwen aus dem Lüneburger Wappen. Dieses ist dem Wappenstifter Roland Fischer zu verdanken, welcher im Großraum Lüneburg geboren ist. Der Fisch im Netz steht für den Namen und das Rad in den Pranken des Löwen symbolisiert die Technikbegeisterung des Wappenstifters.

 

Wenn Sie es etwas genauer wissen möchten:

Hier finden Sie die aktuelle Gesetzeslage:  www.gesetze-im-internet.de/awsv/AwSV.pdf  dort auf Seite 25 § 45 (1) Zitat:“ Folgende Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden: …… 4. Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D“. Auf Seite 35 finden Sie dann noch Informationen darüber, welche Voraussetzungen für einen Fachbetrieb zur Zertifizierung erforderlich sind.

Für die Einhaltung ist der Betreiber (meistens der Besitzer) der Anlage verantwortlich.

 

Zum Thema Heizöltankanlage selbst entsorgen oder als Regenwassertank umnutzen:

Vor dem 1.7.2017 waren die Gesetze in den Bundesländern unterschiedlich. In einigen Bundesländern, wie auch in Sachsen-Anhalt, gab es die Fachbetriebspflicht erst ab 10.000 l. Das Gesetz AwSV hat diesen Lückenteppich geschlossen und sorgt für einen einheitlichen Standard. Seit der Verordnung sind alle Anlagen über 1000 Liter fachbetriebspflichtig, dabei zählt nicht das Volumen des einzelnen Tanks, sondern das der Anlage. Sie dürfen die Anlage zwar von außen putzen, aber alle anderen Tätigkeiten nicht ausführen. Leider vergisst das Internet nicht die alten Beiträge und so gibt es viele falsche Informationen. Sie können Ihre Anlage zwar selbst entsorgen oder umnutzen, müssen diese dann aber vorher von einem zertifizierten Fachbetrieb stilllegen lassen. Dieser entfernt dann alle Ölreste mit einem speziellen Reinigungsverfahren. Grundsätzlich steht einer Umnutzung der Tanks dann nichts im Weg. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass wenn man Regenwasser in den Tanks lagert, dieses dennoch immer etwas nach Öl riecht. Auch viele Installateurebetriebe, sind sich der neuen Gesetzeslage nicht klar und bieten Ihre Tätigkeiten zum Thema Öltankentsorgung an. Am Ende ist aber wieder der Betreiber dafür verantwortlich, sich vorher zu erkundigen, ob der Betrieb die Arbeit ausführen darf. Den Ärger mit dem Umweltamt hat der ehemalige Betreiber. Die BAFA fördert häufig neue Heizungsanlage erst, wenn ein Stilllegungsbescheid der alten Anlage von einem Fachbetrieb nachgewiesen werden kann.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. https://www.öltankentsorgung.info